Die QR-Rechnung

Seit dem 30.06.2020 ist die QR-Rechnung schweizweit eingeführt. Das Enddatum der heute noch verwendeten orangen und roten Einzahlungsscheine wurde von der PostFinance AG auf den 30.09.2022 festgelegt. 

Ihre Vorteile

Bequem und einfach bezahlen

Geringe Fehlerquote beim Einlesen

Vereinfachte Rechnungsverarbeitung

Weniger manueller Aufwand

Die QR-Rechnung als neuer Einzahlungsschein

Was ist die QR-Rechnung?
Die QR-Rechnung ist der neue Standard für die Rechnungsstellung in der Schweiz und löst die verschiedenen heute verwendeten Einzahlungsscheine ab.

 

Wie sieht die neue QR-Rechnung aus?
Auf dem Zahlteil der QR-Rechnung, welcher den bisherigen Einzahlungsschein ersetzt, ist ein grosser QR-Code abgedruckt. Dieser kann via Mobile Banking App oder mittels eines hierfür entwickelten Handscanners ins E-Banking oder in die Zahlsoftware eingescannt werden. Dort kann die Zahlung anschliessend ohne zusätzliche Eingaben freigegeben werden. 

Der QR-Code enthält sämtliche Informationen, die zum Bezahlen einer Rechnung benötigt werden. Auf der neuen Rechnung sind alle wichtigen Informationen auch in Textform neben dem Code abgedruckt. Dadurch sind Zahlungen am Postschalter oder auf dem Postweg (TKB espresso!), sowie die manuelle Erfassung im E-Banking, nach wie vor möglich.

Die QR-Rechnung wurde am 30. Juni 2020 eingeführt. Während der Übergangsphase bis zum 30.09.2022 werden auch die herkömmlichen (roten und orangen) Einzahlungsscheine im Umlauf sein und akzeptiert werden.

Diese Änderungen bringt die QR-Rechnung

Seit dem 30. Juni 2020 müssen Rechnungsempfänger (Firmen und Privatpersonen) in der Lage sein erhaltene QR-Rechnungen zu bezahlen. Firmen müssen unter Umständen Anpassungen an ihrer Software vornehmen. Erfahren Sie hier, wie Sie als Rechnungssteller oder Rechnungsempfänger auf die QR-Rechnung umstellen.

Rechnungssteller

Rechnungsempfänger

Wesentliche Neuerungen für Rechnungssteller

Eigene Rechnungserstellung

  • Wenn Sie eine Software zur Erstellung von Einzahlungsscheinen verwenden und diese auch für QR-Rechnungen verwenden möchten, kontaktieren Sie Ihre Softwareanbieter.
  • Wenn Sie eine eigen entwickelte Software im Einsatz haben, stellen Sie bitte frühzeitig sicher, dass Sie in der Lage sein werden, QR-Rechnungen effizient zu erstellen, auch wenn die heutigen orangen Einzahlungsscheine in der Übergangsfrist genutzt werden können.


Erstellung von QR-Rechnungen und Nutzung vorgedruckter Einzahlungsscheine
Der Schweizer Finanzplatz hat eine Liste mit kostenlosen, webbasierten Tools zur Erstellung von QR-Rechnungen aufgeschaltet. Mit diesem Tool ist es möglich rasch und unkompliziert QR-Rechnungen zu generieren.

Link des Finanzplatzes: Generieren von Swiss QR Codes

Bis auf Weiteres bietet die Thurgauer Kantonalbank die vorbedruckten roten und orangen Einzahlungsscheine weiterhin an. Das Bestellen von QR-Rechnung wird nicht möglich sein.

Wesentliche Neuerungen für Rechnungsempfänger/Zahlungspflichtige

Ohne Kreditorensoftware 
Falls Sie keine Software für Ihr Kreditorenmanagement nutzen und Ihre Rechnungen über E-Banking bezahlen, müssen Sie nichts unternehmen. Das TKB E-Banking unterstützt die Zahlungserfassung von QR-Rechnungen vollständig.

Mit Kreditorensoftware
Wenn Sie eine Softwarelösung für Ihr Kreditorenmanagement nutzen, klären Sie möglichst bald mit Ihrem Softwareanbieter, ob QR-Rechnungen mit Ihrer im Einsatz stehenden Software bezahlt werden können.

Arbeiten Sie mit einer Eigenentwicklung, stellen Sie bitte sicher, dass Ihre Software in der Lage ist, QR-Rechnungen zu bezahlen.

Bitte beachten Sie, dass die QR-Rechnung nur noch die IBAN bzw. QR-IBAN als Kontonummer akzeptiert. Daher könnte eine Aktualisierung Ihrer Stammdaten erforderlich sein.

Enddatum der orangen und roten EInzahlungsscheine

Die PostFinance AG hat das Enddatum der heute noch verwendeten orangen und roten Einzahlungsscheine auf den 30.09.2022 festgelegt.

 

Rechnungsempfänger:
Als Rechnungsempfänger erhalten sie spätestens ab dem 30.09.2022 ausschliesslich QR-Rechnungen von Ihren Rechnungsstellern (keine orangen/roten Einzahlungsscheine mehr). Überprüfen Sie bitte bei Ihren Daueraufträgen (z.B. Miete), ob die Kontonummer des Begünstigten angepasst werden muss und passen Sie diese nötigenfalls an.